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Concordia AZSH - Highlights

Brillen & Kontaktlinsen 100% von Ihrer Brillenrechnung
bis zu 350,00 € alle 2 Versicherungsjahre
Refraktive Chirurgie 2 mal bis 750,00 € pro Auge in der Vetragslaufzeit
Hörhilfen 80% Erstattung nach GKV Vorleistung
80% Erstattung ohne GKV Vorleistung bis 1.000,00 € pro Ohr

Historie Concordia

Die Concordia zählt sicher zu den traditionsreichsten deutschen Versicherungsunternehmen – bekannt für Seriösität und solides Wirtschaften. Die Zahnzusatzversicherung Tarife der Concordia bieten je nach Kundenwunsch mittlere (Tarif ZE) bis hochwertige Zahnersatzleistungen (Tarif ZT), optional auch Zahnerhalt, Prophylaxe & Kieferorthopädie über den Zusatzbaustein ZB (Zahnbehandlung).

Tarifdetails Concordia AZSH

Concordia AZSH Brillenzusatzversicherung

Der Tarif AZSH der Concordia Versicherung ist ein Tarif aus dem Bereich Brillenzusatzversicherung. Er erbringt hier Leistungen in 3 Bereichen, nämlich Sehhilfen (!Achtung Keine Sonnenbrillen mit / ohne Sehstärke), Hörhilfen, Refraktive Chirurgie.
Im Bereich Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) leistet er 100% bis zu einer Erstattungshöchstgrenze von 350€, innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erstatttungsfähig werden nicht nur Neuanschaffungen von Sehhilfen sonder auch deren Reparatur.
Ein weiterer Bereich ist die refraktive Chirurgie. Für diesen Bereich gibt es eine Wartezeit von 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Unter diesen Bereich fallt beispielsweise die LASIK-OP zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Hierbei werden 100% bis zu 750€ pro Auge erstattet! Der Versicherungsschutz beläuft sich auf 2 Maßnahmen pro Auge Während der gesamten Vertragslaufzeit. Wurde an an einem Auge eine Behandlung durchgeführt besteht erst wieder Anspruch auf eine erneute Behandlung des entsprechenden Auges wenn 36 Monate verstrichen sind.


Der 3. und somit letzte Bereich der AZSH Brillenzusatzversicherung beinhaltet Leistungen für Hörhilfen. Hierbei kommt es bei der Leistungshöhe darauf an ob die gesetzlich Krankenversicherung auch eine Leistung erbringt. Bei einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind 80% der Restkosten (bedeutet Rechnungsbetrag nach Abzug der GKV Leistung) erstattungsfähig, für ein ärztlich verordnetes Hörgerät, einschließlich des dazugehörigen Ohrpass-Stückes, sowie der Reparaturen Wenn die Gesetzlich Krankenversicherung keine Leistungen erbringt,1 wird für von Ärzten verordnete Hörhilfen 80% des Rechnungsbetrags bis zu einer Höchstsumme von 1000€ pro Ohr erstattet. Ein erneuter Anspruch auf Versorgung durch Hörhilfen ist bei fehlender Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung, nach bereits erfolgter Erstattung am entsprechenden Ohr erst nach Ablauf von 36 Monaten erneut möglich.

Tipp: eine weitere interessante Alternative zur Concordia ist der Tarif Barmenia Mehr Sehen (300€ Brille ohne Wartezeit für 11,50€ monatlich)

Concordia AZSH - Ausführliche Leistungsbeschreibung

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) 100% vom Rechnungsbetrag bis max. 350€ Erstattung in 2 VJ
Reparaturen an Sehhilfen Ja innerhalb der Leistungen für Sehhilfen
Sonnenbrillen mit Sehstärke
Nein
Refraktive Chirurgie z.B: LASIK 100% vom Rechnungsbetrag bis max. 750€ pro Auge; jedes Auge max. 2 Behandlungen innerhalb der Vertragslaufzeit; Abstand zwischen Behandlungen mind. 3 Jahre
Unfallbedingte Erblindung
Nein
Vorsorgeuntersuchungen
Nein
Schutzimpfungen
Nein
Hörhilfen 80% alle 3 Jahre; wenn GKV auch leistet vom Restbetrag, wenn GKV nichts leistet vom Rechnungsbetrag bis max. 1000€ pro Ohr;
Hilfsmittel
Nein
Heilpraktiker, naturheilkundliche Verfahren
Nein
Gesetzliche Zuzahlungen
Nein
Auslandsreisekrankenversicherung
Nein
Keine Wartezeiten
3 Monate; refraktive Chirurgie 2 Jahre
Keine Gesundheitsprüfung
Fragen nach Sehhilfen (tragen bzw angeraten); Frage 3 Jahre Augenerkrankungen; Frage 3 Jahre Ohrerkrankung bzw Hörhilfen;
Altersrückstellungen
Der Beitrag beinhaltet keine Alterungsrückstellungen. D.h. Sie müssen immer den Beitrag bezahlen der ihrem aktuellen Alter entspricht! Zusätzlich kann es wie bei allen Versicherungen zu außerplanmäßigen Beitragserhöhungen kommen!
Beitragsentwicklung  
Alter Beitrag
0-14 5,46 €
15-19 8,68 €
20-29 10,31 €
30-39 11,79 €
40-49 13,63 €
50-59 27,01 €
60-69 36,71 €
70-79 47,63 €
80-89 50,46 €
90-99 51,81 €

Beispielrechnung – lohnt sich der Tarif AZSH der Concordia?

Versicherte Person: 35 Jahre
Beitrag: / Monat

Beitrag für 24 Monate 0,00 € * 24 Monate
Höchst mögliche Erstattung Sehhilfe innerhalb 2 Kalenderjahre 350 €  
Leistungsüberschuss bei vollem ausschöpfen der Leistungen für Sehhilfen + 350,00 € 350 € - 0,00 €

Erläuterung:

Beitrag für 24 Monate gerechnet 0,00 € ( * 24 Monate)
Volle Ausschöpfung der Leistungen für Sehhilfen 0,00 € - 350 € = 350,00 €
Allein durch das Ausschöpfen der Leistungen für den Bereich Sehhilfen habe ich schon ein deutliches Plus von 350,00 €!
Wenn dann noch Leistungen für die refraktive Operation oder gar Hörgeräte erstattet werden können ist der Tarif sehr lohnenswert!

Aufnahmekriterien:

Im Antrag werden 3 Fragen gestellt:

  • Ist eine Sehhilfe angeraten bzw tragen Sie eine?
  • Haben bzw hatten sie in den letzten 3 Jahren Augenerkrankungen bzw haben Sie sich wegen Sehhilfen beraten lassen?
  • Haben bzw hatten sie in den letzten 3 Jahren Ohrenerkranken bzw hatten sie jemals eine Hörhilfe?

Beiträge:

Die Beiträge im Tarif AZSH der Concordia Versicherung sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet es wird immer der für das aktuelle Alter zugehörige Beitrag Fällig. Daher steigen die Beiträge über die Jahre mit dem älter werden.
0-14 Jahre , 15-19 Jahre , 20-29 Jahre , 30-39 Jahre , 40-49 Jahre , 50-59 Jahre , 60-69 Jahre , 40-79 Jahre , 80-89 Jahre und 90-99 Jahre .

Fazit:

Der Brillenzusatztarif AZSH der Concordia ist umfangreich von den Leistungen her. Er lohnt sich schon wenn nur die Leistungen für die Sehhilfen regelmäßig ausgeschöpft Werden. Will man zusätzlich die Kosten für Hörgeräte absichern bzw den Bereich Lasik ist man mit dem Tarif auf der sicheren Seite.

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